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Erstmals verbindliche Qualitätsstandards in der ästhetischen Chirurgie!

Prof. Dr. Dr. Werner L. Mang, Präsident der IGÄM: "Dies ist ein wichtiger Meilenstein der umfassenden Qualitätssicherung in der ästhetischen Medizin."

Die Internationale Gesellschaft für Ästhetische Medizin e. V. (IGÄM) ist seit Juni des Jahres nach DIN EN ISO 9001:2000 durch die DEKRA zertifiziert. Somit ist der Verband die erste medizinische Fachgesellschaft in Deutschland, die dieses weltweit anerkannte Qualitätsmanagement System implementiert hat. Höchste Qualität wird in der Anwendung von medizinischen Eingriffen oft vorausgesetzt, nicht immer ist das in der Realität aber der Fall. Anerkannte Kriterien zur umfassenden Qualitätssicherung bei der Behandlung von Patienten, beginnend beim kleinsten Eingriff bis hin zur aufwendigen Operation fehlen, scheinen aber dringend notwendig. Den berechtigten hohen Qualitätsanforderungen in der Ästhetischen Medizin werden durch den erworbenen Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ nicht immer Genüge getan, da fast alle operierenden Facharztgebiete in ihrem fachspezifischen Organbereich auch einen Anteil an Ästhetischen Operationen haben und Qualität in der Ästhetik sich deshalb nicht über den Facharzttitel abbildet, sondern über den festgelegten Ablaufprozess und die Fallzahl. Überdies werden entgegen der landläufigen Meinung die angewandten Operationsverfahren nicht zwingend bei der entsprechenden Weiterbildung erlernt bzw. im Ausbildungskatalog sind diese nicht vorgeschrieben.

Es erscheint daher dringend notwendig, neben den operativen Grundfertigkeiten auch den Nachweis zu erbringen, dass nur erfahrene und qualifizierte Ärzte und Operateure tätig werden, zum Beispiel durch die Benennung von Fallzahlen zu einem bestimmten Operationsverfahren. Dieser in der Öffentlichkeit wenig bekannten Problematik hat sich die IGÄM gestellt und im Rahmen der DIN EN ISO Zertifizierung auch sieben Operationsverfahren mit in die Implementierung des QM Systems einfließen lassen. Der Verband kann bei Vorliegen sehr eng gefasster Anforderungen das neu geschaffene „Gütesiegel der IGÄM e. V.“ vergeben, welche nur erfahrene und langjährige Mitglieder bei Vorliegen feststehender Qualitäts- und Quantitätsmerkmale beantragen können. Das neue „Gütesiegel der IGÄM e. V.“ soll dem Patienten zeigen, dass der behandelnde und operierende Arzt über entsprechende Erfahrungen verfügt und diese auch nachgewiesen hat. Neben einer bestimmten Anzahl nachgewiesener Operationen in der einzelnen Therapie und dem Nachweis der Qualifikation muss der Antragsteller für das Gütesiegel auch eine bestehender Haftpflichtversicherung nachweisen und sich im Weiteren verpflichten, innerhalb von zwei Jahren seine Praxis bzw. Klinik nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. 2008 zertifizieren zu lassen. In diesen Maßnahmen sieht die Internationale Gesellschaft für Ästhetische Medizin einen entscheidenden Schritt zur umfassenden Qualitätssicherung und der Sicherheit der Patienten.

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